Shop Projekt - Dokumentation
P2P-Vertragsausschluss & Warenkorb-Deklaration
Dieses Dokument definiert die kategoriale Rechtsnatur des Vermittlungsprozesses. Es dient als primärer Schutzschild gegen die Einstufung des Betreibers als Vertragspartei, Kommissionär oder meldepflichtige E-Commerce-Plattform.
Der Warenkorb als rein clientseitiges Organisationswerkzeug
Im Gegensatz zu klassischen B2C-Onlineshops bewirkt das Hinzufügen eines Artikels in den Warenkorb keine serverseitige Reservierung oder informationelle Vormerkung gegen den Willen des Anbieters. Der Warenkorb operiert technisch als lokaler Client-Speicher (Session/LocalStorage).
Rechtlich ist dieser Zustand als bloße *invitatio ad offerendum* (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) des Verkäufers zu werten, die vom Käufer auf seinem eigenen Endgerät vorsortiert wird. Es liegt zu keinem Zeitpunkt ein plattformgesteuertes Angebot oder eine Willenserklärung vor.
Funktion des Checkouts: Absichtsübermittlung statt Vertragsschluss
Der Klick auf den Button "Kaufabsicht senden" (Checkout) löst keinen elektronischen Kaufvertrag nach § 312i BGB aus. Der System-Prozess ist wie folgt definiert:
Ablauf: Client-Warenkorb ➔ JSON-Payload ➔ Injektion in verschlüsselten P2P-Chat ➔ Manuelle Verhandlung.
Das System transformiert lediglich die lokale Struktur des Warenkorbs in ein standardisiertes Textpaket, welches als Eröffnungsnachricht in einen bilateralen Chatraum injiziert wird. Der tatsächliche bindende Vertragsschluss geschieht ausschließlich durch die **explizite, manuelle Einigung der beiden Nutzer** innerhalb dieses privaten Raums. Die Plattform hat aufgrund der Zero-Knowledge-Verschlüsselung (AES-256-GCM) weder Kenntnis vom Abschluss noch vom Scheitern dieser Verhandlungen.
Vollständiger Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Da der Betreiber nicht als Vermittler, sondern als reiner Infrastruktur-Provider (vergleichbar mit einem analogen Schwarzen Brett) auftritt, gelten folgende Abgrenzungen:
- Keine Erfüllungsgarantie: Der Betreiber haftet nicht für das Ausbleiben der Lieferung, Mängel an der Ware oder betrügerische Absichten einer Partei.
- Keine regulatorische Meldepflicht (PStG-E / DAC7): Da das System keine Zahlungen abwickelt (kein Escrow) und keine Verträge verbucht, entfällt die Qualifikation als meldepflichtige Plattform im Sinne digitaler Steuergesetze. Transaktionen werden ausschließlich verschlüsselt im privaten Nutzerkonto archiviert.