Shop Projekt - Dokumentation

P2P-Vertragsausschluss & Warenkorb-Deklaration

Dieses Dokument definiert die kategoriale Rechtsnatur des Vermittlungsprozesses. Es dient als primärer Schutzschild gegen die Einstufung des Betreibers als Vertragspartei, Kommissionär oder meldepflichtige E-Commerce-Plattform.

🗺️ Stufe 1 | 📚 Entwurf | 📟 2026 07 05 | 📍 Rechtliches

Der Warenkorb als rein clientseitiges Organisationswerkzeug

Im Gegensatz zu klassischen B2C-Onlineshops bewirkt das Hinzufügen eines Artikels in den Warenkorb keine serverseitige Reservierung oder informationelle Vormerkung gegen den Willen des Anbieters. Der Warenkorb operiert technisch als lokaler Client-Speicher (Session/LocalStorage).

Rechtlich ist dieser Zustand als bloße *invitatio ad offerendum* (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) des Verkäufers zu werten, die vom Käufer auf seinem eigenen Endgerät vorsortiert wird. Es liegt zu keinem Zeitpunkt ein plattformgesteuertes Angebot oder eine Willenserklärung vor.

Funktion des Checkouts: Absichtsübermittlung statt Vertragsschluss

Der Klick auf den Button "Kaufabsicht senden" (Checkout) löst keinen elektronischen Kaufvertrag nach § 312i BGB aus. Der System-Prozess ist wie folgt definiert:

Ablauf: Client-Warenkorb ➔ JSON-Payload ➔ Injektion in verschlüsselten P2P-Chat ➔ Manuelle Verhandlung.

Das System transformiert lediglich die lokale Struktur des Warenkorbs in ein standardisiertes Textpaket, welches als Eröffnungsnachricht in einen bilateralen Chatraum injiziert wird. Der tatsächliche bindende Vertragsschluss geschieht ausschließlich durch die **explizite, manuelle Einigung der beiden Nutzer** innerhalb dieses privaten Raums. Die Plattform hat aufgrund der Zero-Knowledge-Verschlüsselung (AES-256-GCM) weder Kenntnis vom Abschluss noch vom Scheitern dieser Verhandlungen.

Vollständiger Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

Da der Betreiber nicht als Vermittler, sondern als reiner Infrastruktur-Provider (vergleichbar mit einem analogen Schwarzen Brett) auftritt, gelten folgende Abgrenzungen:

  • Keine Erfüllungsgarantie: Der Betreiber haftet nicht für das Ausbleiben der Lieferung, Mängel an der Ware oder betrügerische Absichten einer Partei.
  • Keine regulatorische Meldepflicht (PStG-E / DAC7): Da das System keine Zahlungen abwickelt (kein Escrow) und keine Verträge verbucht, entfällt die Qualifikation als meldepflichtige Plattform im Sinne digitaler Steuergesetze. Transaktionen werden ausschließlich verschlüsselt im privaten Nutzerkonto archiviert.